Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Grundsätze zwischen Anbieter (Park
& Charge) und Benutzer (Vertragsnehmer) im Zusammenhang
mit der Benutzung des Park & Charge Systems.
2. Rechte und Pflichten des Anbieters und des Benutzers
Die durch den Anbieter ausgegebene Vignette "+Energie"
berechtigt den Benutzer zum Parkieren auf den speziell gekennzeichneten
Park & Charge Parkplätzen, sowie zum Bezug
von Energie aus dem Park & Charge System. Allfällige
Parkgebühren sind im Preis der Vignette nicht inbegriffen.
Die Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs
anzubringen. Bei Fahrrädern und Rollern ist die Vignette
von oben gut sichtbar auf einem Fahrzeugteil vor dem Lenker anzubringen.
Die Vignette muss auch vorhanden sein, wenn kein Strombezug stattfindet.
Die Vignetten sind gültig vom 1. Dezember des der Beitragsperiode
vorangehenden Jahres bis zum 31. Januar des der Beitragsperiode
nachfolgenden Jahres.
Die anfallenden Energiekosten werden durch Park & Charge
bezahlt.
Nach Entrichtung der Depotgebühr (Zinsfreies Darlehen) erhält
der Benutzer leihweise den Schlüssel für das Park
& Charge System, welcher im den Zugang zu allen Park
& Charge Stationen ermöglicht. Dieser Schlüssel
muss spätestens 28 Tage nach Auflösung des Vertrages
an den Anbieter (Park & Charge), gegen Erstattung
des Depots, zurück gegeben werden. Bei übeschreitung
der Rückgabefrist kann das Schlüsseldepot durch den
Anbieter einbehalten werden.
Vignette "+Energie" und Schlüssel können
ausschliesslich gegen Vorkasse (Vorauskasse) bestellt werden.
Die bestellten Artikel werden innert Wochenfrist nach Zahlungseingang
zugestellt.
3. Haftpflicht
Für das Park & Charge System wurde eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Deckungssumme Sfr. 5'000'000.--
für Personen und Sachschäden). Diese Haftpflichtversicherung
deckt vor allem Schäden die das Anlage-, Betriebs- und Produkterisiko
betreffen.
4. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der jährlichen Gebühr
durch den Benutzer und endet automatisch am 31. Januar des auf
die Beitragperiode folgenden Jahres. Durch Bezahlung der nächsten
jährlichen Gebühr verlängert sich der Vertrag automatisch.
Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen.
Durch Bezahlung der jährlichen Gebühren anerkennen der
Benutzer und der Anbieter gegenseitig die oben stehenden Vertragsbedingungen.
Sollte der Leihweise abgegebene Schlüssel nicht spätestens
28 Tage nach Ablauf der Beitragsperiode (31.Januar) an Park&Charge
zurück gegeben worden sein, ist die jährliche Gebühr
geschuldet.
5. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich
Dübendorf, im Januar 1998
Uster, im Juni 2007
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